
VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Nach Mitglied Beitritt auf der Website www.dolce-vita-beauty.ch. Mit der Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet sich die Partei, Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung von Forschungstätigkeiten beim Schweizerischen Bundespolizeipräsidium bekannt werden, nicht weiterzugeben und keinen persönlichen Gewinn daraus zu ziehen. Eine dreifache Bindungsmöglichkeit ist möglich: - oder durch die Festlegung eines bestimmten Vertrages - oder durch Aufnahme eines Artikels in den für die Forschungstätigkeit vorgesehenen Vertrag - oder durch eine einseitige verbindliche Erklärung Die erste Option skizziert eine schlecht synallagmatische Beziehung, bei der die Verpflichtung nur von einer Seite der Vertragsparteien kommt. Das zweite würde vielleicht die Bedingungen der Kooperationsvereinbarung belasten. Die dritte ist die geeignetste der Optionen. Die wichtigsten Klauseln, die in die betreffende verbindliche Erklärung aufzunehmen sind, sind: die ausdrückliche zeitliche Begrenzung der Verpflichtung (für maximal zwanzig Jahre), die mögliche Aufnahme einer Vertragsstrafe bei Nichterfüllung (wo es konkret schwierig ist um die Art des Schadens nachzuweisen, der durch den Ausfall der Gegenpartei erlitten wurde) (um die Gelegenheit zu bewerten) und die Nicht Gültigkeit der Verpflichtung zur Vertraulichkeit für diese Informationen, die Dolce Vita bereits besitzt. Einseitiges Bindungsschema Für diejenigen, die kostenpflichtige Dienste auf der Website www.dolce-vita-beauty.ch. erhalten. Der Unterzeichnete in Form der Zahlung, als Student, Kunde, Mitarbeiter. VERPFLICHTET SICH FORMAL, die Informationen, Kenntnisse, Dokumente, Zeichnungen, technischen Daten, Bilder und alles andere, was er erhalten hat und erhalten wird, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht offenzulegen im Rahmen der Durchführung einer eigenen Studientätigkeit des Dienstes kennen zu lernen Er verpflichtet sich ferner, die ihm in irgendeiner Weise bekannt gewordenen oder noch bekannt werdenden Informationen, Kenntnisse, Unterlagen, Zeichnungen, technischen Daten usw., Studien Gegenstände des Personals des Fachbereichs, nicht an Dritte weiterzugeben oder bekannt zu geben während seiner Beziehung mit der Struktur. Solche Informationen, Kenntnisse, Unterlagen, Zeichnungen, technische Daten usw. bleiben ausschließliches Eigentum von Dolce Vita Beauty und können nicht Gegenstand von Veröffentlichungen, Präsentationen, Protokollen oder Berichten des Unterzeichners auf nationalen und internationalen Konferenzen und an Dritte sein. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind alle Informationen, die sich bereits heute im Besitz des Unterzeichners befinden oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Verpflichtung tritt nach 20 Jahren ab Ende der Datenschutzbestimmung mit Dolce vita außer Kraft. Der/die Unterzeichnende erklärt sich bewusst, dass er/sie sich straf- und zivilrechtlich für den Schaden verantworten muss, der durch den Leistungserbringer bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen kann.
Art. 958e Abs. 1 1 OR, Art. 49 KR SIX Artikel 958 Abs. 1 2 OR Bundesgesetz